Thesenpapier: Der Referent, Der Name II

Im weiteren Verlauf von ‚ÄûDer Referent, Der Name« setzt sich Lyotard mit den Problemen der (Sprach-)Logik und der Sprachphilosophie auseinander.

Lyotard stellt die Frage, wie Bedeutung und Name verbunden sind, wenn sie nicht durch das jeweils andere determiniert werden. Er führt die Erfahrung als mögliche Erklärung ein. Diese kann zum Beispiel durch Wahrnehmung erschaffen werden. Die Wahrnehmung ist wiederum abhängig von Zeit und Ort des Betrachters sowie des betrachteten Objekts. Analog zur Wahrnehmung, die nie eindeutig sein kann, kann ein Satz nicht die Wirklichkeit erfassen („die Wirklichkeit läßt sich also nicht durch einen Satz ausdrücken wie: x ist derart sondern durch einen Satz wie: x ist so und nicht so”). Bei Sätzen handelt es sich also um eine Näherung an die, aber nicht um die Erfassung der Wirklichkeit.

Er bezieht sich nochmal auf das Anfangs geschilderte Dilemma (Entweder sind Sie das Opfer eines Unrechts oder Sie sind es nicht. Wenn Sie es nicht sind täuschen sie sich (oder lügen), wenn Sie das Gegenteil bezeugen. Sind Sie es, da Sie ja dieses Unrecht bezeugen können, so ist es kein Unrecht und Sie täuschen sich (oder lügen), wenn Sie aussagen, daß Sie Opfer eines Unrechts seien) und bringt dieses in Verbindung mit Validierung eines Satzes mithilfe eines ostensiven Satzes. Da der Sender (Zeuge) nicht alles sehen kann (aufgrund seiner von Raum und Zeit beschränkten Wahrnehmung), würde er lügen wenn er behaupten würde, dass er alles gesehen hat. Würde er aussagen, dass er nur ein Teil gesehen hat, wäre er auch nur für diesen bezeugten Teil glaubwürdig. Also ist er nur teilweise glaubwürdig.


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Thesenpapier: Merkzettel zur Lektüre & Der Widerstreit I

1.Merkzettel zur Lektüre (Seite 9-16)

1.Anknüpfend an den Titel erläutert Lyotard, dass ein Widerstreit im Gegensatz zum Rechtsstreit unentscheidbar sei, denn es fehlten Urteilsregeln, die allen Parteien gerecht werden könnte. Problematisch sei die potentielle Verkennung des Widerstreits als ein Rechtsstreit, wenn von der Existenz universeller Urteilsregeln ausgegangen würde. Alles sei anzweifelbar, nur nicht, dass den Satz und damit die Sätze gebe und somit könne der Satz als Gegenstand des Buches benannt werden. Die These sei nun, dass Sätze sich immer nach bestimmten Regeln verketten würden, sodass unterschiedlich, z. T. widersprüchliche und nicht ineinander übersetzbare Regelsysteme entstünden. Die Verkettung erfolge dem Zweck der Diskursart folgend. Es gebe also verschiedene Diskursarten, aber keine Sprache im Allgemeinen. Und die Frage sei nun, ob nicht dieses Fehlen einer universellen, „schlichtenden” Diskursart dazu führe, dass solchen Diskursarten, deren mögliche Sätze nicht artikuliert werden (Schweigen), Unrecht zugefügt werde. Und das Problem sei, dass es keine neutrale/universelle Instanz gebe und damit auch keinen unparteiischen Richter.


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