Protokoll der 4. Sitzung am 11.11.08

Vorweg:

Es gibt im Blog ab sofort die Möglichkeit, sich über Lyotards Begriffe zu verständigen. Angemerkt wurde in diesem Zusammenhang, dass sich der Versuch einer exakten Begriffsklärung möglicherweise im Verlauf der Lektüre als erfolgreicher erweisen wird.¬†

Wir einigten uns außerdem darauf, unsere Diskussion in Zukunft stärker am konkreten Text auszurichten.

Der Widerstreit/Teil 2:

Ein möglicher Anknüpfungspunkt für die weitere Textarbeit war zunächst das Verhältnis zwischen dem Platon-Exkurs und dem zweiten Teil des Widerstreit-Kapitels. Zu klären wäre in diesem Zusammenhang, welchen Stellenwert der im Diskurs verhandelte Dialog einnimmt und welche Bedeutung der Schrift dabei zukommt. Als eine mögliche Verbindung zwischen den beiden Textteilen wurde der Versuch beschrieben, eine gemeinsame Sprache zu finden. Dieser sei sowohl für den Dialog als auch für das Gerichtsverfahren charakteristisch.¬†

Der Platon-Exkurs markiert nach der Einschätzung einiger TeilnehmerInnen dennoch einen Bruch mit dem übrigen Text.

Im zweiten Teil des Widerstreit-Kapitels versucht Lyotard, seine Ausführungen im ersten Teil zu differenzieren.


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Thesenpapier: Merkzettel zur Lektüre & Der Widerstreit I

1.Merkzettel zur Lektüre (Seite 9-16)

1.Anknüpfend an den Titel erläutert Lyotard, dass ein Widerstreit im Gegensatz zum Rechtsstreit unentscheidbar sei, denn es fehlten Urteilsregeln, die allen Parteien gerecht werden könnte. Problematisch sei die potentielle Verkennung des Widerstreits als ein Rechtsstreit, wenn von der Existenz universeller Urteilsregeln ausgegangen würde. Alles sei anzweifelbar, nur nicht, dass den Satz und damit die Sätze gebe und somit könne der Satz als Gegenstand des Buches benannt werden. Die These sei nun, dass Sätze sich immer nach bestimmten Regeln verketten würden, sodass unterschiedlich, z. T. widersprüchliche und nicht ineinander übersetzbare Regelsysteme entstünden. Die Verkettung erfolge dem Zweck der Diskursart folgend. Es gebe also verschiedene Diskursarten, aber keine Sprache im Allgemeinen. Und die Frage sei nun, ob nicht dieses Fehlen einer universellen, „schlichtenden” Diskursart dazu führe, dass solchen Diskursarten, deren mögliche Sätze nicht artikuliert werden (Schweigen), Unrecht zugefügt werde. Und das Problem sei, dass es keine neutrale/universelle Instanz gebe und damit auch keinen unparteiischen Richter.


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